26
Mai
2020
Schadenersatzforderung aufgrund „Dieselskandal“
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25.05.2020 entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeuges Schadenersatzansprüche gegen VW zustehen. Danach kann der Käufer die Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, wobei er sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil – also die gefahrenen Kilometer – anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen muss.
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